AGB’s

1. Allgemeines und geografische Tätigkeitsgebiete

Mit Abschluss eines Vertrages erwirbt der Kunde das Recht auf die Teilnahme an der o.g. Anzahl von Personal Trainings zu dem o.g. Preis. Ein Personaltraining (Abrechnung pro Stunde) dauert grundsätzlich 60 Minuten. Bei längerer Dauer wird prozentual auf 15 Minuten verrechnet. Bei einem Pauschalangebot wird die Leistung bei Vertragsbeginn festgehalten (Erstellung eines Trainingsplans, persönliche Betreuung vor Ort, online Betreuung sowie Vertragsdauer). Verspätungen oder Abwesenheit gehen zu Ihren Lasten.

Ich biete mein Angebot grundsätzlich in der Region Toggenburg an. Für das Personal Training komme ich zu den Kunden oder Outdoor Training nach Wunsch. Gruppenkurse oder andere Events gemäss Ausschreibung.

2. Schweigepflicht

Die Gesundheitsfragen, die persönlichen Angaben sowie persönliche Gespräche werden vertraulich behandelt und nicht an 3. Personen weitergegeben.

 

3. Vertragsdauer, Nichtbeanspruchung der Leistung, Zahlungsbedingungen und zusätzliche Kosten

Die Vertragsdauer beginnt mit Abschluss dieses Vertrags und endet mit voller Inanspruchnahme der gekauften Personal Trainings, spätestens 12 Monaten nach Vertragsabschluss. Der Vertrag ist nicht kündbar. Werden die Leistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.. Die Rechnungen können in bar, Twint oder per Banküberweisung entrichtet werden. Rechnung sind innert 30 Tagen zahlbar.

Nicht im vereinbarten Stundenhonorar inbegriffen sind Miete von Örtlichkeiten wie Sporthallen, Fitnesscentern, Hallenbäder, Sportanlagen o.ä. Anfahrtswege zu Trainingseinheiten, die nicht beim Kunden zuhause aber in anderen von ihm gewünschten Orten stattfinden, werden verrechnet. Es gilt eine Kilometerpauschale von CHF 0.50 pro Kilometer. Solche zusätzlichen Kosten werden aber vorab mit dem Kunden vereinbart.

4. Terminverschiebung, Absagen und Nichterscheinen

Ein Termin kann bis 24 Stunden vor dem geplanten Beginn von beiden Seiten verschoben oder abgesagt werden, ohne dass dabei Kosten anfallen. Danach werden die Kosten für den betroffenen Termin vollumfänglich verrechnet. Ausnahmen sind Krankheit, Unfall und Todesfall in der Familie. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird ebenso der volle Betrag verrechnet.

5. Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Dienstleistung

Bei saisonal bedingten oder durch bauliche Aktivitäten verursachten, vorübergehenden zeitlichen Einschränkungen der Leistungen oder bei Kürzungen in der Angebotspalette besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung. 

6. Haftung, Versicherung und Mitteilungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, vor Aufnahme eines Personaltrainings, eigenständig einen ärztlichen Check-up zu absolvieren und das Ergebnis der Trainerin mitzuteilen. Die unverzügliche Mitteilungspflicht gilt auch bei späteren temporären und dauernden Veränderungen des Gesundheitszustandes. Der Trainer weisst den Kunden hiermit darauf hin, dass jede Form sportlicher Betätigung bekanntermassen stets mit Risiken verbunden ist. Zu jedem Zeitpunkt, vor, während und nach dem Training, gilt das Prinzip der Eigenverantwortung des Kunden.

“Starch&Gsond” ist dem Kunden gegenüber nur dann haftbar, wenn dieser seine Instruktions-, Überwachungs- und sonstigen vertragsspezifischen wesentlichen Leistungspflichten schuldhaft verletzt hat. Das Angebot erfolgt auf Risiko des Kundens.

Die Kranken-, sowie Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Ich übernehmen keine Garantie für den Erfolg. Beide Vertragspartner achten jedoch auf ein möglichst effektives Training.

7. Vertrags- oder AGB-Änderungen

Änderungen sind nicht ausgeschlossen, werden dem Kunden 14 Tage vor in Kraft treten mitgeteilt. Die Verträge werden grundsätzlich mit Maria und/oder Sandro Florin abgeschlossen. 

8. Gerichtsstand

9642 Ebnat-Kappel